Wie möchte ich meinen Garten gestalten?
Bevor es losgeht und Du Dein
Gärtchen planst, hier der Hinweis auf wichtige Punkte aus der Kleingartenordnung:
- 1/3 der gesamten Gartenfläche muss kleingärtnerisch
genutzt werden. Dazu gehören z.B. Beetflächen mit Gemüse, Kräutern und Blumen. Außerdem Obstbäume und Beerensträucher.
- Wald- und Parkbäume gehören nicht in den
Kleingarten
- Nadelgehölze (sog. Koniferen wie z.B. Thuja) gehören ebenfalls nicht in
den Kleingarten (Bodenschutz)
- Bauliche Veränderungen (z.B. Terassen, Lauben) müssen vom Gartenvorstand genehmigt werden (Bodenschutz)
Tipps und Hinweise zum Gärtnern:
- Im „Leipziger Gartenfreund“ findest
Du viele nützliche Tipps zum Gärtnern sowie Veranstaltungshinweise. Er
erscheint monatlich und liegt kostenlos im Vereinshaus aus.
-
Kostenlose Infos zum naturgemäßen Gärtnern gibt es auf den Webseiten des NABU-Bundesverbandes und des NABU Leipzig.
Kein Strom – wie behelfen?
- Es gibt z.B. kleine
Solaranlagen, Geräte mit Propangas, Akku-Geräte und Transformatoren,
mit denen elektrische Geräte betrieben werden können (ausleihbar im
Vereinshaus). Und: Auch einfach mal die Nachbarn fragen.
Für welchen Zaun bin ich eigentlich
zuständig?
- Jede*r
Kleingärter*in ist für den rechten Innenzaun und für den Außenzaun seines/ihres
Gartens verantwortlich.
Muss ich sonst noch etwas wissen?
- Der Weganteil vor dem eigenen Garten muss
sauber gehalten werden, d.h. vor allem unkrautfrei.
- Als Pächter*in trägst Du mit 8
Arbeitsstunden pro Jahr auch zur Pflege der Gemeinschaftsfläche bei. Diese Gemeinschaftsstunden finden an festgelegten Terminen statt. Du findest sie an
den Aushangbrettern in der Gartenanlage und hier auf der Webseite unter Termine. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Kinder erst ab 14 Jahren mitmachen.
- Erholung: Gehört zum Pflichtprogramm ;) Bei all der Arbeit im Garten vergiss die Freude am Wachsen und Gedeihen und auch das Ausruhen nicht :) Auch ein Schwätzchen
über den Gartenzaun kann sehr erfrischend sein :)